Mietwunsch24Pilotbetrieb

Häufige Fragen

Alles Wichtige zu Ablauf, Kosten, Provision, Datenschutz und Recht. Klicke eine Frage an, um die Antwort zu sehen.

FAQ für Mieter

Was ist ein Mietwunsch (Suchauftrag)?

Dein Mietwunsch ist dein persönlicher Suchauftrag: Du beschreibst einmal, was Du suchst — Ort, Größe, Zimmer, Budget, Einzugstermin. Anbieter sehen diesen Bedarf anonymisiert und können Dir passende Wohnungen gezielt vorschlagen. Juristisch ist der Mietwunsch ein Suchauftrag in Textform, den Du ausdrücklich bestätigst.

Ist mein Mietwunsch öffentlich sichtbar?

Nein. Dein Mietwunsch erscheint nur für registrierte Anbieter und ausschließlich anonymisiert — mit einem Pseudonym wie „SA-2026-00042“ statt Deines Namens. Weder Dein Name noch Kontaktdaten oder Dokumente sind sichtbar.

Welche Daten sehen Anbieter?

Nur Deine Suchkriterien: Region bzw. PLZ-Bereiche, Zimmer, Fläche, Budget, Einzugszeitraum und — falls Du ihn ausfüllst — einen anonymen Vorstellungstext. Persönliche Daten, Unterlagen und Kontaktmöglichkeiten bleiben verborgen, bis Du sie aktiv freigibst.

Wann werden meine Kontaktdaten freigegeben?

Erst wenn Du einem konkreten Angebot zustimmst oder eine Datenfreigabe aktiv erteilst. Jede Freigabe wird dokumentiert und ist in Deinem Konto nachvollziehbar. Ohne Deine Zustimmung erhält kein Anbieter Deine Kontaktdaten.

Kostet die Registrierung etwas?

Nein. Registrierung, Basisprofil und das Erstellen Deines Mietwunschs sind kostenlos — und bleiben es. Das ist eine Systemgarantie: Der kostenlose Weg funktioniert immer gleichwertig.

Wann können Kosten entstehen?

Nur in zwei Fällen: wenn Du eine optionale Zusatzleistung ausdrücklich buchst, oder wenn im gesetzlich engen Sonderfall eine Vermittlungsprovision entsteht (siehe nächste Frage). In beiden Fällen siehst Du den genauen Betrag vor dem verbindlichen Schritt — nie danach.

Wann fällt eine Provision an?

Nur wenn alle Voraussetzungen zusammenkommen: Dein bestätigter Mietwunsch lag zeitlich vor dem Angebot, die Wohnung wurde eigens für Deinen Mietwunsch beschafft und war nicht schon im Bestand oder öffentlich inseriert, ein Maklervertrag in Textform liegt vor, und der Mietvertrag kommt über den digitalen Abschlussprozess zustande. Das System prüft diese Voraussetzungen automatisch anhand der dokumentierten Chronologie — vor jeder Kostenentstehung.

Muss ich immer eine Provision zahlen?

Nein. Eine Provision ist der Ausnahmefall, nicht die Regel. Bei allen Wohnungen, die bereits am Markt waren, bei Angeboten der verwaltenden Hausverwaltung und immer dann, wenn die Provisionsprüfung nicht grün ist, zahlst Du keine Provision — das ist technisch gesperrt, nicht nur versprochen.

Wie hoch kann eine Provision sein?

Das Gesetz deckelt die Provision auf höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 2 WoVermittG). Mietwunsch24 berechnet in provisionsfähigen Fällen genau diesen Rahmen — Nebenkosten fließen nicht in die Berechnung ein. Beispiel: 1.200 € Nettokaltmiete → 2.400 € netto zzgl. USt.

Wann sehe ich die genaue Höhe?

Im digitalen Abschlussprozess, bevor irgendetwas verbindlich wird: Basis (Nettokaltmiete), Faktor, Netto, Umsatzsteuer und Brutto stehen transparent auf einer Seite, inklusive Rechnungsvorschau. Erst danach entscheidest Du.

Was passiert, wenn ich ein Angebot ablehne?

Nichts weiter — es entstehen keine Kosten, und Deine Daten wurden nicht freigegeben. Der Anbieter erhält eine neutrale Statusmeldung. Dein Mietwunsch bleibt aktiv.

Kann ich meinen Mietwunsch ändern?

Ja, jederzeit. Änderungen erzeugen eine neue Version, die Du erneut bestätigst — so bleibt die Chronologie beweisbar sauber. Du kannst Deinen Mietwunsch außerdem pausieren oder schließen.

Kann ich meine Daten löschen?

Ja. In Deinem Konto findest Du einen Löschantrag (Art. 17 DSGVO) und einen Datenexport (Art. 20 DSGVO). Nach der Löschung wird Dein Konto pseudonymisiert; gesetzlich aufbewahrungspflichtige Belege bleiben ohne Personenbezug erhalten.

Wie werden meine Dokumente geschützt?

Dokumente liegen verschlüsselt in Deinem persönlichen Dokumentensafe (verschlüsselte Übertragung und verschlüsselte Speicherung, eigener Schlüssel je Datei). Ausweiskopien werden grundsätzlich nicht hochgeladen.

Wer sieht meine Bewerbungsunterlagen?

Nur der Anbieter, für den Du sie je Bewerbung aktiv freigibst — und nur solange die Bewerbung läuft. Bei einer Absage endet der Zugriff automatisch. Es gibt keinen Generalzugriff.

Was passiert beim digitalen Abschluss?

Du siehst den Mietvertragsentwurf, alle Kosten und die gesetzlichen Informationen. Dann folgen Zahlung bzw. Zahlungsautorisierung (falls eine Provision anfällt), Deine digitale Unterschrift, die des Anbieters — und zum Schluss die vollständige Abschlussdokumentation in Deiner Akte.

Warum läuft die Zahlung im Abschlussprozess?

Damit alles an einem Ort passiert und nichts nachträglich kommt: Der digitale Abschlussprozess ist vollständig, wenn alle erforderlichen Schritte abgeschlossen sind — Vertragsunterzeichnung, Zahlungsfreigabe und Dokumentation. So gibt es keine offenen Forderungen und keine Überraschungen nach dem Einzug.

Bekomme ich eine Rechnung?

Ja. Für jede kostenpflichtige Leistung erhältst Du eine ordentliche Rechnung mit fortlaufender Nummer als PDF in Deinem Konto — inklusive Zahlungsbeleg und, falls relevant, Erstattungsbelegen.

Was passiert, wenn kein Mietvertrag zustande kommt?

Dann entsteht keine Provision. Wurde bereits gezahlt und der Vertrag kommt nicht zustande, greift der dokumentierte Erstattungsprozess. Dein Mietwunsch bleibt für weitere Angebote aktiv.

Kann ich den Mietwunsch widerrufen oder beenden?

Ja. Als Verbraucher hast Du ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss; die Belehrung und das Muster-Widerrufsformular findest Du im Portal. Unabhängig davon kannst Du Deinen Mietwunsch jederzeit pausieren oder beenden.

Werden meine Daten an Dritte verkauft?

Nein, niemals. Deine Daten werden ausschließlich für die Vermittlung verwendet, die Du beauftragt hast. Es gibt keinen Datenverkauf und keine Weitergabe zu Werbezwecken.

Kann ich mehrere Mietwünsche anlegen?

Ja — zum Beispiel für zwei Städte oder unterschiedliche Wohnungsgrößen. Jeder Mietwunsch wird separat bestätigt und separat gematcht.

Was ist ein MietPass oder geprüftes Profil?

Der MietPass ist Deine strukturierte Selbstauskunft (Beschäftigung, Einkommensbereich, Haushaltsgröße) plus Dokumentensafe. Er ist als „Selbstauskunft — ungeprüft“ gekennzeichnet, bis echte Prüfungen verfügbar sind. Er hilft Anbietern bei der Einordnung — ist aber freiwillig.

Ist ein Premiumprofil Pflicht?

Nein. Bewerbungen ohne MietPass oder Premiumfunktionen sind gleichwertig zu behandeln — das ist ein Grundprinzip der Plattform. Kostenpflichtige Extras sind nie Voraussetzung.

Wie unterscheidet sich Mietwunsch24 von klassischen Immobilienportalen?

Die Richtung ist umgekehrt: Du bewirbst Dich nicht auf hunderte Inserate — Anbieter bewerben sich mit passenden Wohnungen auf Deinen Mietwunsch. Ein Profil statt zehn Bewerbungen, Datenfreigabe nur mit Deiner Zustimmung, Kosten immer vorher sichtbar.

Was genau wird bei einem „geprüften Suchauftrag“ geprüft?

Aktuell: Vollständigkeit und Plausibilität der Kriterien, die verbindliche Bestätigung in Textform und die E-Mail-Verifizierung. [PLATZHALTER: finaler Prüfumfang, z. B. Identitätsprüfung — wird vor Aktivierung hier präzise beschrieben.] Was wir nicht prüfen, behaupten wir nicht.

Gilt der gesetzliche Provisionsdeckel von zwei Nettokaltmieten?

Ja, ohne Ausnahme. Mehr als zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer sind gesetzlich nicht zulässig — und im System auch nicht abbildbar.

Kann ich das Portal komplett kostenlos nutzen?

Ja. Mietwunsch anlegen, Angebote erhalten, bewerben, kommunizieren, Termine buchen — alles kostenlos. Kosten entstehen nur bei ausdrücklich gebuchten Extras oder im gesetzlich engen Provisionsfall, jeweils vorher angezeigt.

Wie erkenne ich seriöse Angebote?

Jedes Angebot durchläuft die Herkunftserklärung des Anbieters und die automatische Provisionsprüfung; Auffälligkeiten landen in einer manuellen Prüfung. Melde verdächtige Angebote direkt im Vorgang — Falscherklärungen werden dokumentiert und sanktioniert.

FAQ für Eigentümer und Vermieter

Wie sehe ich passende Suchanfragen?

Nach der Registrierung finden Sie in der Mietwunsch-Börse alle bestätigten Suchaufträge — filterbar nach Ort, PLZ, Zimmerzahl, Budget und Einzugstermin. Ein Matching-Score zeigt zusätzlich, wie gut Ihre Wohnung zu einem Mietwunsch passt.

Sind Suchanfragen anonymisiert?

Ja. Sie sehen Suchkriterien und ein Pseudonym, optional einen anonymen Vorstellungstext — keine Namen, keine Kontaktdaten. Die Freigabe persönlicher Daten liegt allein beim Mieter.

Wie biete ich eine Wohnung an?

Sie wählen einen passenden Mietwunsch, erfassen Objektdaten und Konditionen und geben die kurze Herkunftserklärung ab. Direkt danach zeigt Ihnen das System das Ergebnis der automatischen Provisionsprüfung mit Begründung.

Muss die Wohnung schon öffentlich inseriert sein?

Nein — im Gegenteil: Der Kern von Mietwunsch24 ist die Vermietung vor dem öffentlichen Inserat. Bereits inserierte Wohnungen können Sie ebenfalls anbieten; sie durchlaufen dann einen anderen Prozesspfad ohne Mieterprovision.

Was bedeutet Pre-Market-Vermietung?

Sie prüfen geprüfte, dokumentierte Nachfrage, bevor Sie inserieren — und sprechen gezielt passende Interessenten an. Erst geprüfte Nachfrage, dann öffentlich inserieren — falls überhaupt noch nötig.

Was kostet die Nutzung?

Der Start ist kostenlos, Ihre erste Vermietung ebenfalls (Erstvermietungsmodell). Danach gelten transparente Plattformgebühren, z. B. Angebots-Credits und Kontaktfreischaltungen — jeder Preis wird vor der Buchung angezeigt. [PLATZHALTER: finale Preise]

Gibt es eine kostenlose Testmöglichkeit?

Ja: Ihr erstes Angebot, Ihre erste Kontaktfreischaltung und Ihre erste Vermietungsakte sind kostenfrei. So prüfen Sie das Modell ohne Risiko an einem echten Vorgang.

Was ist eine Kontaktfreischaltung?

Eine Plattformnutzungsgebühr, die anfällt, wenn ein Mieter Interesse bestätigt und seine Daten für Sie freigibt. Der Preis steht vor der Freischaltung fest sichtbar — keine Provision, keine versteckten Kosten.

Was ist eine Vermietungsakte?

Die vollständige digitale Dokumentation eines Vermietungsvorgangs: Mietwunsch, Angebot, Kommunikation, Termine, Unterlagenstatus, Abschluss und Belege — revisionssicher protokolliert und als PDF exportierbar.

Wie werden Bewerberdaten freigegeben?

Ausschließlich durch den Mieter selbst. Erst wenn er Ihrem Angebot zustimmt oder Unterlagen aktiv teilt, sehen Sie Kontaktdaten bzw. Dokumente. Jede Freigabe ist protokolliert — das schützt auch Sie.

Kann ich mehrere Wohnungen verwalten?

Ja. Sie können beliebig viele Objekte anlegen und je Objekt Angebote und Inserate führen. Die Objektliste zeigt Historie und Vermietungsstatus.

Kann ich Angebote zurückziehen?

Ja, solange der Mieter nicht angenommen hat, jederzeit mit einem Klick. Der Mieter erhält eine neutrale Statusmeldung.

Wie läuft der Mietvertragsabschluss?

Sie laden den Vertragsentwurf hoch, der Mieter bestätigt Kosten und gesetzliche Informationen, beide Seiten signieren digital, die Plattform dokumentiert den Abschluss. Bei Verträgen über einem Jahr Laufzeit weist das System auf den Schriftformweg hin.

Bekomme ich einen Eigentümerreport?

Ja — je Vorgang eine strukturierte Übersicht über dokumentierte Schritte und Leistungen, geeignet zur Weitergabe an Miteigentümer oder als eigener Nachweis.

Kann ich Serviceleistungen buchen?

Ja, nach Verfügbarkeit: z. B. Objektaufnahme, Exposé/Fotos, Besichtigungsservice, Übergabe mit Protokoll. Jede Leistung hat einen festen Preis, sichtbar vor der Buchung. [PLATZHALTER: verfügbare Servicepakete je Region]

Wann entstehen Kosten?

Nur bei ausdrücklich gebuchten Leistungen oder klar bepreisten Plattformfunktionen — nie automatisch. Vor jedem kostenpflichtigen Schritt sehen Sie den Preis; es gilt die Button-Lösung („zahlungspflichtig bestellen“).

Wie werden Rechnungen erstellt?

Automatisch, GoBD-konform mit lückenlosem Nummernkreis, als PDF (für Geschäftskunden mit strukturierten E-Rechnungsdaten). Alle Belege liegen dauerhaft in Ihrem Konto.

Wie schützt das Portal vor unpassenden Bewerbungen?

Es gibt keine unaufgeforderten Massenbewerbungen: Sie wählen aus, welchen Mietwunsch Sie bedienen. Suchaufträge sind bestätigt und strukturiert — Sie sehen vorab Budget, Einzugstermin und Haushaltsdaten in anonymisierter Form.

Kann ich später trotzdem öffentlich inserieren?

Selbstverständlich. Pre-Market ist eine vorgelagerte Chance, keine Exklusivbindung. Finden Sie hier keinen passenden Mieter, inserieren Sie wie gewohnt — mit dem Unterschied, dass Sie die Nachfrage bereits kennen.

Was passiert, wenn kein Mieter passt?

Dann entstehen keine Abschlusskosten. Ihr Angebot läuft aus oder Sie ziehen es zurück; die Wohnung kann jederzeit anderen Mietwünschen angeboten oder öffentlich inseriert werden.

Brauche ich einen Energieausweis für ein Angebot?

Spätestens zur Besichtigung müssen Sie den Energieausweis vorlegen können (§ 80 GEG); Pflichtangaben gehören in öffentliche Inserate. Für gezielte Pre-Market-Angebote empfehlen wir, die Kennwerte direkt mit anzugeben — das Formular sieht Felder dafür vor.

Wie gehe ich mit der Mietpreisbremse um?

In Gebieten mit Mietpreisbremse gelten Obergrenzen für die Neuvermietungsmiete; die Verantwortung für die zulässige Miethöhe liegt beim Vermieter. Das Portal weist auf das Thema hin, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.

FAQ für Hausverwaltungen

Wie funktioniert das Portal für Verwaltungen?

Ihr Team sieht geprüfte Mietnachfrage nach Region und Objektart, bietet Wohnungen vor dem Inserat gezielt an, führt Bewerbungen strukturiert und dokumentiert jeden Schritt in der digitalen Vermietungsakte — mit Teamrollen, Reporting und Abrechnungsunterstützung.

Was ist der Vorteil gegenüber klassischen Inseraten?

Weniger Bewerberflut, weniger Telefon- und E-Mail-Aufwand, bessere Vorqualifikation und eine lückenlose Dokumentation gegenüber Eigentümern. Sie sprechen dokumentierte Nachfrage an, statt Masse zu verwalten.

Können mehrere Mitarbeiter arbeiten?

Ja. Das Firmenkonto unterstützt beliebig viele Teammitglieder mit eigenen Zugängen; Einladungen verwaltet Ihr Admin selbst.

Gibt es Rollen und Rechte?

Ja: Verwalter-Admin (Team, Objekte, Einstellungen) und Mitarbeiter (operative Arbeit). Weitere Abstufungen stehen auf der Roadmap. [PLATZHALTER: finales Rollenmodell Enterprise]

Können wir Suchaufträge nach Region und Objektart filtern?

Ja — nach Stadt, PLZ-Bereichen, Zimmerzahl, Budget und Einzugstermin; die Börse sortiert nach Bestätigungsdatum und zeigt Matching-Scores zu Ihren Objekten.

Können wir Wohnungen zunächst pre-market anbieten?

Ja, genau dafür ist die Plattform gebaut: erst dokumentierte Nachfrage bedienen, dann — falls nötig — öffentlich inserieren.

Was passiert, wenn eine Wohnung schon öffentlich inseriert ist?

Sie können sie weiterhin anbieten — der Vorgang läuft dann im Prozesspfad ohne Mieterprovision. Das System erkennt und dokumentiert die Inseratshistorie automatisch; eine nachträgliche Umetikettierung ist technisch ausgeschlossen.

Wie unterstützt das Portal die Dokumentation?

Jeder provisions- oder abrechnungsrelevante Schritt wird mit Zeitstempel in einer manipulationsgeschützten Ereigniskette protokolliert. Die Vermietungsakte bündelt alles revisionssicher — vom Mietwunsch bis zur Abschlussdokumentation.

Was ist die digitale Vermietungsakte?

Die vollständige Fallakte je Vermietung: Mietwunsch, Angebot, Prüfstatus, Kommunikation, Termine, Unterlagen, Vertrags- und Kostenstatus, Servicebausteine, Abschlussbelege — exportierbar als PDF für Eigentümer und Prüfzwecke.

Können Serviceleistungen abgebildet werden?

Ja. Operative Leistungsbausteine (Objektaufnahme, Besichtigung, Unterlagenprüfung, Vertragsvorbereitung, Übergabe u. a.) werden je Vorgang erfasst, mit Nachweisen dokumentiert und transparent abgerechnet.

Ersetzt das Portal unsere Verwaltungssoftware?

Nein — es ergänzt sie für den Neuvermietungsprozess. Stammdaten- und Buchhaltungsführung bleiben in Ihrem ERP; Mietwunsch24 übernimmt Nachfrage, Matching, Bewerbermanagement und Dokumentation.

Gibt es Schnittstellen?

Eine offene REST-API mit Webhooks ist auf der Roadmap. [PLATZHALTER: geplante ERP-Integrationen und Zeitplan] Export als CSV/PDF ist bereits verfügbar.

Wie werden Kosten und Abrechnungen dargestellt?

Jede Gebühr und jede Servicevergütung ist vor dem verbindlichen Schritt sichtbar und anschließend als Beleg im Konto: Rechnungen mit lückenlosen Nummern, Gutschriften im vereinbarten Gutschriftverfahren, Statusverfolgung je Vorgang.

Können wir Eigentümern Reports bereitstellen?

Ja. Je Vorgang generiert das System einen Eigentümerreport und auf Wunsch einen editierbaren Abrechnungsvorschlag für Ihre eigene Leistungsabrechnung gegenüber dem Eigentümer — Preishoheit bleibt bei Ihnen.

Wie werden Gutschriften oder Servicebausteine behandelt?

Dokumentierte, geprüfte Leistungsbausteine werden nach Zahlungseingang und Sicherheitsfrist per Gutschrift (§ 14 Abs. 2 UStG) abgerechnet — mit vorheriger Vereinbarung, vollständigen Pflichtangaben und revisionssicherer Ablage.

Wie wird verhindert, dass das Modell nach Umgehung klingt?

Indem es keine ist: Verwaltungen der jeweiligen Wohnung erhalten nie eine Mieterprovision (§ 2 Abs. 2 WoVermittG — technisch gesperrt), vergütet werden ausschließlich dokumentierte Serviceleistungen, und die automatische Provisionsprüfung dokumentiert jeden Fall. Bereits inserierte Objekte laufen offen im provisionsfreien Pfad.

Wie werden Datenschutz und Bewerberdaten behandelt?

Bewerberdaten sieht nur, wem der Mieter sie freigibt; Zugriffe sind rollenbasiert und protokolliert, Dokumente verschlüsselt. Für Verwaltungen stellen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag bereit — DSGVO-saubere Bewerberdatenverarbeitung ist Teil des Produkts. [PLATZHALTER: AVV-Dokument nach RA/DSB-Freigabe]

Können wir das Modell zunächst testen?

Ja — mit einem Pilotzugang: echte Vorgänge, begleitetes Onboarding, ohne Grundgebühr in der Pilotphase. Fragen Sie einen Verwalterzugang oder eine Demo an.

Gibt es Pilotkonditionen?

Ja: Pilotverwaltungen starten ohne Abogebühr, die erste Vermietung je Verwaltung ist kostenfrei bzw. mit Startguthaben. [PLATZHALTER: finale Pilotkonditionen und Laufzeit]

Wie unterscheidet sich die Plattform von ImmoScout & Co.?

Klassische Portale verbreiten Inserate und liefern Bewerbermasse. Mietwunsch24 dreht die Richtung: dokumentierte Nachfrage zuerst, gezielte Angebote, strukturierter Abschluss, revisionssichere Akte — ein Prozesswerkzeug für Vermietung, kein Anzeigenmarkt.

Gibt es einen AV-Vertrag?

Ja, für Verwaltungskunden stellen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO bereit. [PLATZHALTER: AVV final nach RA/DSB-Prüfung]

Wie werden Teamzugriffe protokolliert?

Sicherheitsrelevante Aktionen (Anmeldungen, Freigaben, Statuswechsel, Dokumentzugriffe im Prüfkontext) werden nutzerbezogen in der Ereigniskette protokolliert und sind für Ihren Admin nachvollziehbar.

Können Eigentümer Einblick in den Vermietungsstand erhalten?

Ja — über den Eigentümerreport je Vorgang; ein eigener Eigentümer-Lesezugriff ist als Ausbaustufe geplant. [PLATZHALTER: Eigentümerportal-Zeitplan]

Recht & Transparenz

Ist das eine Umgehung des Bestellerprinzips?

Nein. Mietwunsch24 ist eine transparente Service- und Prozessplattform. Der Ablauf beginnt mit dem Mietwunsch des Mieters; Anbieter reagieren darauf. Kosten werden vor verbindlichen Schritten angezeigt, und Provisionen entstehen nur dort, wo die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen — das prüft das System anhand der dokumentierten Chronologie. Bereits öffentlich angebotene Wohnungen durchlaufen einen anderen Prozesspfad, in dem eine Mieterprovision nicht in Betracht kommt.

Warum startet der Prozess beim Mietwunsch des Mieters?

Weil das Bestellerprinzip genau das verlangt: Wer die Vermittlung veranlasst, ist Auftraggeber. Der zeitlich vorausgehende, in Textform bestätigte Mietwunsch ist die dokumentierte Grundlage jedes provisionsfähigen Vorgangs — und macht die Reihenfolge beweisbar.

Wann darf eine Provision berechnet werden?

Nur kumulativ: bestätigter Suchauftrag in Textform VOR dem Angebot; Wohnung eigens dafür beschafft, nicht aus Bestand oder öffentlichem Angebot; kein Anbieter- oder Verwaltermandat; Verbraucherinformationen erteilt; Abschluss über den dokumentierten Plattformprozess. Fehlt ein Punkt, sperrt das System den Provisionsschritt.

Wann wird keine Provision berechnet?

Immer dann, wenn eine Voraussetzung fehlt — insbesondere bei bereits inserierten oder im Bestand befindlichen Wohnungen, bei Angeboten der verwaltenden Hausverwaltung, ohne vorherigen bestätigten Mietwunsch oder außerhalb des Plattformabschlusses. Der Checkout zeigt dann ausdrücklich: „Für Dich fällt keine Provision an.“

Was passiert bei bereits öffentlich angebotenen Wohnungen?

Sie sind willkommen — aber im provisionsfreien Prozesspfad. Das System erkennt Objekthistorie und Inseratsstatus, dokumentiert beides und schließt eine Mieterprovision für solche Objekte dauerhaft aus. Diese Ehrlichkeit ist Kern des Modells.

Warum wird die Chronologie dokumentiert?

Weil die zeitliche Reihenfolge (erst Mietwunsch, dann Objekt) die zentrale gesetzliche Voraussetzung ist. Zeitstempel von Suchauftrag, Objektaufnahme und Angebot werden in einer manipulationsgeschützten Ereigniskette gespeichert — für beide Seiten beweisbar.

Welche Rolle spielt die Textform?

Vermittlungsverträge über Wohnraum bedürfen der Textform (§ 2 Abs. 1 WoVermittG). Der Mietwunsch wird deshalb mit vollständigem Auftragstext angezeigt und ausdrücklich bestätigt; Bestätigung und Textfassung werden mit Hash und Zeitstempel archiviert.

Warum gibt es eine digitale Akte?

Damit jeder Beteiligte jederzeit belegen kann, was wann geschah: Angebote, Erklärungen, Prüfungen, Kosten, Unterschriften. Transparenz ersetzt Grauzonen — die Akte ist das Gegenteil eines Trickmodells.

Wie werden Kosten transparent angezeigt?

Jede kostenpflichtige Aktion zeigt vorher Preis, Bezugsgröße und Umsatzsteuer; kostenpflichtige Buttons sind eindeutig beschriftet (Button-Lösung, § 312j BGB). Ohne diese Anzeige gibt es keinen verbindlichen Schritt.

Wer ist Vertragspartner welcher Leistung?

Plattformleistungen (Konto, Börse, Akte, Gebühren) vereinbaren Sie mit der Plattformgesellschaft. Der Maklervertrag im Provisionsfall kommt zwischen Mieter und Plattform zustande; der Mietvertrag ausschließlich zwischen Mieter und Vermieter. [PLATZHALTER: Firmierung der Plattformgesellschaft]

Werden Verwalter an Provisionen beteiligt?

Nein. Verwaltungen der jeweiligen Wohnung erhalten keine Provision und keinen Provisionsanteil — das Gesetz schließt es aus (§ 2 Abs. 2 WoVermittG), und die Plattform bildet es auch technisch nicht ab. Vergütet werden ausschließlich dokumentierte Serviceleistungen.

Wie werden Serviceleistungen abgegrenzt?

Jeder Servicebaustein hat eine definierte Leistung, einen Preis und eine Nachweispflicht (z. B. Termin im System, Übergabeprotokoll). Vergütet wird nur, was dokumentiert und geprüft ist — unabhängig vom Zustandekommen des Mietvertrags, nie als Abschlussprämie.

Warum gibt es eine Provisionsprüfung?

Damit die Voraussetzungen nicht behauptet, sondern geprüft werden: Das System bewertet vor jeder Kostenentstehung automatisch Chronologie, Objekthistorie, Herkunftserklärung und Verflechtung — mit Ampelergebnis und schriftlicher Begründung. Unklare Fälle gehen in manuelle Rechtsprüfung.

Was passiert bei Streit oder Rückabwicklung?

Ein dokumentierter Streitfallprozess greift automatisch: Zahlungen und Auszahlungen werden gesperrt, Belege korrigiert (Storno statt Löschung), Erstattungen abgewickelt und alle Schritte protokolliert. Die Fallakte macht Entscheidungen nachvollziehbar.

Wo finde ich AGB, Datenschutz und Impressum?

Dauerhaft im Footer jeder Seite: AGB, Datenschutzerklärung, Impressum, Widerrufsbelehrung, Barrierefreiheitserklärung und Cookie-Einstellungen.

Warum darf ein Verwalter der Wohnung keine Provision vom Mieter verlangen — und wie stellt das Portal das sicher?

§ 2 Abs. 2 WoVermittG verbietet ein Entgelt vom Mieter, wenn der Vermittler Eigentümer, Verwalter oder wirtschaftlich verflochten ist. Bei jedem Angebot wird deshalb abgefragt und geprüft, ob eine Verwalterstellung besteht; wenn ja, schaltet das System den Vorgang unwiderruflich provisionsfrei — ein Override ist technisch ausgeschlossen.

Was prüft die automatische Provisionsfähigkeitsprüfung?

Sieben Punkte je Angebot: (1) bestätigter Mietwunsch zeitlich vor dem Angebot, (2) Herkunftserklärung „eigens für diesen Suchauftrag beschafft“, (3) kein vorheriges Anbietermandat, (4) Objekt nicht im Bestand/inseriert, (5) Textform-Bestätigung, (6) kein Streuangebot an mehrere Suchaufträge, (7) keine Verwalterstellung. Ergebnis: grün, gelb (manuelle Prüfung) oder rot (endgültig provisionsfrei).

Noch offen? Details stehen in den AGB, der Datenschutzerklärung und der Ablaufbeschreibung.