Mietwunsch24Pilotbetrieb

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ENTWURF – vor Echtbetrieb juristisch prüfen [ANWALT PRÜFEN]

A. Gemeinsame Bestimmungen

Mietwunsch24 betreibt eine Vermittlungs- und Infrastrukturplattform in drei technisch getrennten Modi. Es umgeht das Bestellerprinzip nicht. Der Nutzerbegriff „Mietwunsch" entspricht juristisch dem Suchauftrag in Textform.

B. Für Mieter

Die Nutzung ist in Modus B garantiert provisionsfrei. Eine Mieterprovision kommt nur im gesetzlichen Sonderfall des Modus A (grüne Provisionsampel) und nur mit gesondertem Maklervertrag in Textform in Betracht. [ANWALT PRÜFEN]

C. Für Anbieter (Eigentümer/Vermieter)

Anbieter versichern mit der Herkunftserklärung wahrheitsgemäße Angaben. Falscherklärungen werden dokumentiert. Eine bereits im Portal inserierte oder verwaltete Wohnung ist dauerhaft von Modus-A-Provisionen ausgeschlossen. [ANWALT PRÜFEN]

D. Für Verwaltungen

Verwaltungen nutzen die Plattform als Software (Modus C) und in Modus B. Unzulässige Verwalterprovisionen sind ausgeschlossen. [ANWALT PRÜFEN]